Fahrrad Leasing

 
Durch den Erlass der Finanzbehörden der Länder vom 23. November 2012 kann die Ein-Prozent-Regelung, die vorher nur Dienstwagen vorbehalten war, für Dienst-Fahrräder wie z.B. Fahrräder, Pedelecs und S-Pedelecs angewendet werden.
 
Dieses bedeutet:


Alternativ kann der Unternehmer die Fahrräder/Pedelecs/S-Pedelecs erwerben/leasen und den Mitarbeitern kostenlos zur Verfügung stellen.

Dabei werden die vom Unternehmer erworbenen/geleasten Modelle den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt, die die Raten aus ihrem monatlichen Bruttogehalt finanzieren. Der finanzielle Vorteil, gegenüber dem Privatkauf durch den Mitarbeiter, kann bis zu 40% der Anschaffungskosten betragen.

Unternehmer können von den neuen Regelungen zu Fahrrädern/Pedelecs/S-Pedelecs im Rahmen des Gehaltsumwandlungsmodells profitieren.

Der Mitarbeiter hat den Bruttolistenpreis mit 1% der Lohnsteuer zu unterwerfen, während der Unternehmer die Leasingrate als Betriebsausgabenabzug geltend machen kann.

Selbstverständlich sind auch Mischvarianten denkbar, bei denen der Unternehmer die Fahrrädern/Pedelecs/S-Pedelecs mit z.B. 50% bezuschusst und der Mitarbeiter zu 50% aus der Gehaltsumwandlung finanziert.
 
 

Vorteile für den Arbeitnehmer:

  • Private Nutzung
  • Zuschuss durch Arbeitgeber möglich
  • Leasingrate mit Gehalt verknüpfbar
  • 1% Regelung wie beim Dienstwagen
  • Steuervorteil - viel günstiger als Kauf
  • Eigenes Wunschrad (keine Markenbindung)
  • Hochwertiges Dienstrad
 
Vorteile für den Unternehmer:
  • Verbesserung der Gesundheit der Arbeitnehmer
  • Steuereinsparungen durch Betriebsausgabenabzug
  • Lohnnebenkosten sparen bei Gehaltsumwandlung
  • Motivierung der Mitarbeiter
  • Positive Publicity durch nachhaltigem Umweltschutz
  • Verbesserung der CO2-Bilanz

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