Fahrrad Leasing
Durch den Erlass der Finanzbehörden der Länder vom 23. November 2012 kann die Ein-Prozent-Regelung, die vorher nur Dienstwagen vorbehalten war, für Dienst-Fahrräder wie z.B. Fahrräder, Pedelecs und S-Pedelecs angewendet werden.
Dieses bedeutet:
Alternativ kann der Unternehmer die Fahrräder/Pedelecs/S-Pedelecs erwerben/leasen und den Mitarbeitern kostenlos zur Verfügung stellen.
Dabei werden die vom Unternehmer erworbenen/geleasten Modelle den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt, die die Raten aus ihrem monatlichen Bruttogehalt finanzieren. Der finanzielle Vorteil, gegenüber dem Privatkauf durch den Mitarbeiter, kann bis zu 40% der Anschaffungskosten betragen.
Unternehmer können von den neuen Regelungen zu Fahrrädern/Pedelecs/S-Pedelecs im Rahmen des Gehaltsumwandlungsmodells profitieren.
Dieses bedeutet:
Alternativ kann der Unternehmer die Fahrräder/Pedelecs/S-Pedelecs erwerben/leasen und den Mitarbeitern kostenlos zur Verfügung stellen.
Dabei werden die vom Unternehmer erworbenen/geleasten Modelle den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt, die die Raten aus ihrem monatlichen Bruttogehalt finanzieren. Der finanzielle Vorteil, gegenüber dem Privatkauf durch den Mitarbeiter, kann bis zu 40% der Anschaffungskosten betragen.
Unternehmer können von den neuen Regelungen zu Fahrrädern/Pedelecs/S-Pedelecs im Rahmen des Gehaltsumwandlungsmodells profitieren.
Der Mitarbeiter hat den Bruttolistenpreis mit 1% der Lohnsteuer zu unterwerfen, während der Unternehmer die Leasingrate als Betriebsausgabenabzug geltend machen kann.
Selbstverständlich sind auch Mischvarianten denkbar, bei denen der Unternehmer die Fahrrädern/Pedelecs/S-Pedelecs mit z.B. 50% bezuschusst und der Mitarbeiter zu 50% aus der Gehaltsumwandlung finanziert.
Vorteile für den Arbeitnehmer:
- Private Nutzung
- Zuschuss durch Arbeitgeber möglich
- Leasingrate mit Gehalt verknüpfbar
- 1% Regelung wie beim Dienstwagen
- Steuervorteil - viel günstiger als Kauf
- Eigenes Wunschrad (keine Markenbindung)
- Hochwertiges Dienstrad
Vorteile für den Unternehmer:
- Verbesserung der Gesundheit der Arbeitnehmer
- Steuereinsparungen durch Betriebsausgabenabzug
- Lohnnebenkosten sparen bei Gehaltsumwandlung
- Motivierung der Mitarbeiter
- Positive Publicity durch nachhaltigem Umweltschutz
- Verbesserung der CO2-Bilanz
Vorteilsrechner:
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